1. Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief
Die Anmeldung sollte möglichst sofort nach Erscheinen der Ausschreibung erfolgen, erfahrungsgemäß sind viele Freizeiten schon früh belegt.
An-, Um- und Abmeldungen werden nur schriftlich angenommen.
Ihre Anmeldung ist nur auf dem Formular der Ausschreibung möglich. Für die Anmeldung Minderjähriger ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt und gilt dann als verbindlicher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, die hier vorliegenden Reisebedingungen, die schriftliche Anmeldebestätigung sowie der Informationsbrief. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht vom CVJM Kassel e.V. schriftlich bestätigt worden sind. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn erhalten Sie einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten zur Freizeit enthält.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Erhalt der Anmeldebetätigung ist die auf der Ausschreibung ausgewiesene Zahlung (10% des Reisepreises, max. € 255,00 pro Person) sofort fällig; sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn beim CVJM Kassel e.V. eingegangen sein, jedoch nicht bevor der Teilnehmer die Reiseunterlagen vom CVJM Kassel e.V. erhalten hat.
3. Preiserhöhungen
Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mindestens 4 Monaten liegt, kann der CVJM Kassel e.V. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung, Gebühren, Steuern, Fördermitteln und Wechselkurse) begründet ist. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Reise gebührenfrei zurück zu treten, bzw. die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise zu verlangen. Der CVJM Kassel e.V. wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren.
4. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Wir empfehlen Ihnen, eine Reisekostenrücktrittversicherung abzuschließen.
In allen anderen Fällen einer Abmeldung Ihrerseits ,
- also wenn Sie keine Reisekostenrücktrittversicherung abgeschlossen haben,
- wenn Ihre Abmeldung außerhalb des Versicherungsschutzes liegt,
- wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, der die Anforderung des Teilnehmerkreises (z.B. Alter) erfüllt,
müssen wir eine pauschalierte Entschädigung berechnen, und zwar bei (schriftlicher) Abmeldung Ihrerseits bis:
zum 90. Tag vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises
zum 60. Tag vor Freizeitbeginn 20% des Reisepreises
zum 30. Tag vor Freizeitbeginn 50% des Reisepreises
zum 15. Tag vor Freizeitbeginn 80% des Reisepreises
danach 100% des Reisepreises.
Bei einer Abmeldung von einer Freizeit berechnen wir in jedem Fall € 26,00 Bearbeitungsgebühr. Findet keine schriftliche Abmeldung statt, so ist der volle Reisepreis zu entrichten. Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer gemeinsam mit der Ersatzperson für den Reisepreis sowie für Mehrkosten aus Umbuchung.
5. Rücktritt durch den CVJM Kassel
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder tritt ein sonstiger in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, ist der CVJM Kassel e.V. berechtigt, die Freizeit bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.
6. Haftung und Haftungsbegrenzung
Der CVJM Kassel haftet als Veranstalter der Freizeiten für:
- die gewissenhafte Freizeitvorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (bspw. Busunternehmen, Fluggesellschaft, Hotelbesitzer usw.),
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes. Die Haftung des CVJM Kassel e.V. ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Kassel e.V. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7. Reiseleistungen
Der CVJM Kassel behält sich vor, Reiseleistungen (z.B. Unterbringungsart usw.) zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
8. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis, sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visum- oder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden im Prospekt angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Prospektes Änderungen eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen (wie z.B. Diabetes, Einnahme von Psychopharmaka) sind bereits mit der Anmeldung schriftlich bekanntzugegeben.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung gegenüber dem CVJM Kassel e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet.
Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM Kassel e.V. die Ansprüche schriftlich zurückweist.
10. Gewährleistung
a.) Abhilfe – Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Kassel e.V. kann in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der CVJM Kassel e.V. kann die Abhilfe ablehnen, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b.) Minderung des Reisepreises – Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c.) Kündigung des Vertrages – Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Kassel e.V. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag (möglichst schriftlich) kündigen.
Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem CVJM Kassel e.V. erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Festlegung der Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder dem CVJM Kassel e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
d.) Schadenersatz – Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der CVJM Kassel e.V. nicht zu vertreten hat.
11. Allgemeine Bestimmungen
Die in der Ausschreibung gemachten Angaben sind für den CVJM Kassel e.V. bindend. Änderungen bleiben vorbehalten; maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß und den Reiseunterlagen. Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Die Freizeiten des CVJM Kassel e.V. schließen die Verkündigung des Wortes Gottes als Merkmal christlicher Gemeinschaft mit ein.